Allgemeine Geschäftsbedingungen/Widerrufsrecht
Widerrufsbelehrung
Als Verbraucher steht Ihnen – bei Anwendbarkeit der Vorschriften über Fernabsatzverträge – in Bezug auf die bei uns gekauften waren ein Widerrufsrecht nach Maßgabe der folgenden Belehrung Zu:
Widerrufsrecht. Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von einem Monat ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax oder E-Mail) oder durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt frühestens mit dem Zeitpunkt, zu dem die Belehrung in Textform mitgeteilt worden ist, nicht jedoch vor dem Tag des Eingangs der Warenlieferung. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache. Der Widerruf ist zu richten an:
Holgers Zweirad Shop GmbH, Hanauer Landstraße 551 in D-60386 Frankfurt, Fax: +49 (0)69-40149612 / Email: holgers-zweirad-shop@t-online.de
Ausschluss
Das Widerrufsrecht besteht entsprechend § 312 d Abs. 4 BGB unter anderem nicht bei Verträgen
– zur Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind oder die aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind oder schnell verderben können oder deren Verfallsdatum überschritten würde,
– zur Lieferung von Audio- oder Videoaufzeichnungen (z.B. CDs und DVDs) oder von Software, sofern die gelieferten Datenträger von Ihnen entsiegelt worden sind,
– zur Lieferung von Zeitungen, Zeitschriften und Illustrierten.
Widerrufsfolgen
Im Falle eines Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurück zu gewähren und ggf. gezogen Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung – wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre .- zurückzuführen ist. Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Kosten und Gefahr zurückzusenden. Nicht paketfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt.
Allgemeine Geschäftsbedingungen Fahrzeugverkauf
Verkaufsbedingungen für Neufahrzeuge, Vorführfahrzeuge, Tageszulassungen,
Kurzzulassungen.
I. Vertragsabschluss/Übertragung von Rechten und Pflichten des Käufers
1. Der Käufer ist an die Bestellung höchstens bis vier Wochen, bei Nutzfahrzeugen bis sechs Wochen, sowie bei Fahrzeugen, die
beim Verkäufer vorhanden sind, bis 10 Tage, bei Nutzfahrzeugen bis 2 Wochen, gebunden. Der Kaufvertrag ist abgeschlossen,
wenn der Verkäufer die Annahme der Bestellung des näher bezeichneten Kaufgegenstandes innerhalb der jeweils genannten
Fristen schriftlich bestätigt oder die Lieferung ausführt. Der Verkäufer ist jedoch verpflichtet, den Besteller unverzüglich zu
unterrichten, wenn er die Bestellung nicht annimmt.
2. Übertragungen von Rechten und Pflichten des Käufers aus dem Kaufvertrag bedürfen der schriftlichen Zustimmung des
Verkäufers.
II. Preise
Der Preis des Kaufgegenstandes versteht sich ohne Skonto und sonstige Nachlässe zuzüglich Umsatzsteuer (Kaufpreis).
Vereinbarte Nebenleistungen (z. B. Überführungskosten, KFZ-Zulassungsgebühren) werden zusätzlich berechnet.
III. Zahlung
1. Der Kaufpreis und Preise für Nebenleistungen sind bei Übergabe des Kaufgegenstandes und Aushändigung oder
Übersendung der Rechnung zur Zahlung fällig.
2. Gegen Ansprüche des Verkäufers kann der Käufer nur dann aufrechnen, wenn die Gegenforderung des Käufers unbestritten ist
oder ein rechtskräftiger Titel vorliegt; ein Zurückbehaltungsrecht kann er nur geltend machen, soweit es auf Ansprüchen aus dem
Kaufvertrag beruht.
IV. Lieferung und Lieferverzug
1. Liefertermine und Lieferfristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, sind schriftlich anzugeben.
Lieferfristen beginnen mit Vertragsabschluss.
2. Der Käufer kann sechs Wochen nach Überschreiten eines unverbindlichen Liefertermins oder einer unverbindlichen Lieferfrist
den Verkäufer auffordern zu liefern. Mit dem Zugang der Aufforderung kommt der Verkäufer in Verzug. Hat der Käufer Anspruch auf
Ersatz eines Verzugsschadens, beschränkt sich dieser bei leichter Fahrlässigkeit des Verkäufers auf höchstens 5% des vereinbarten
Kaufpreises. Will der Käufer darüber hinaus vom Vertrag zurücktreten und/oder Schadensersatz statt der Leistung verlangen, muß
er dem Verkäufer nach Ablauf der 6-Wochen-Frist gemäß Satz 1 eine angemessene Frist zur Lieferung setzen. Hat der Käufer
Anspruch auf Schadensersatz statt der Leistung, beschränkt sich der Anspruch bei leichter Fahrlässigkeit auf höchstens 25% des
vereinbarten Kaufpreises. Ist der Käufer eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen
oder ein Unternehmer, der bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit
handelt, sind Schadenersatzansprüche bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Wird dem Verkäufer, während er in Verzug ist,
die Lieferung durch Zufall unmöglich, so haftet er mit den vorstehend vereinbarten Haftungsbegrenzungen. Der Verkäufer haftet
nicht, wenn der Schaden auch bei rechtzeitiger Lieferung eingetreten wäre.
3. Wird ein verbindlicher Liefertermin oder eine verbindliche Lieferfrist überschritten, kommt der Verkäufer bereits mit Überschreiten
des Liefertermins oder der Lieferfrist in Verzug. Die Rechte des Käufers bestimmen sich dann nach Ziffer 2 Sätze 3 bis 6 dieses Abschnitts.
4. Höhere Gewalt oder beim Verkäufer oder dessen Lieferanten eintretende Betriebsstörungen, die den Verkäufer ohne eigenes
Verschulden vorübergehend daran hindern, den Kaufgegenstand zum vereinbarten Termin oder innerhalb der vereinbarten Frist zu
liefern, verändern die in Ziffern 1 bis 3 dieses Abschnitts genannten Termine und Fristen um die Dauer der durch dieseUmstände bedingten Leistungsstörungen. Führen entsprechende Störungen zu einem Leistungsaufschub von mehr als vier
Monaten, kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten. Andere Rücktrittsrechte bleiben davon unberührt.
5. Konstruktions- oder Formänderungen, Abweichungen im Farbton sowie Änderungen des Lieferumfangs seitens des Herstellers
bleiben während der Lieferzeit vorbehalten, sofern die Änderungen oder Abweichungen unter Berücksichtigung der Interessen des
Verkäufers für den Käufer zumutbar sind. Sofern der Verkäufer oder der Hersteller zur Bezeichnung der Bestellung oder des
bestellten Kaufgegenstandes Zeichen oder Nummern gebraucht, können allein daraus keine Rechte hergeleitet werden.
V. Abnahme
1. Der Käufer ist verpflichtet, den Kaufgegenstand innerhalb von 14 Tagen ab Zugang der Bereitstellungsanzeige abzunehmen. Im
Falle der Nichtabnahme kann der Verkäufer von seinen gesetzlichen Rechten Gebrauch machen.
2. Verlangt der Verkäufer Schadensersatz, so beträgt dieser 15% des Kaufpreises. Der Schadenersatz ist höher oder niedriger
anzusetzen, wenn der Verkäufer einen höheren oder der Käufer einen geringeren Schaden nachweist.
VI. Eigentumsvorbehalt
1. Der Kaufgegenstand bleibt bis zum Ausgleich der dem Verkäufer aufgrund des Kaufvertrages zustehenden Forderungen
Eigentum des Verkäufers. Ist der Käufer eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen
oder ein Unternehmer, der bei Abschluß des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit
handelt, bleibt der Eigentumsvorbehalt auch bestehen für Forderungen des Verkäufers gegen den Käufer aus der laufenden
Geschäftsbeziehung bis zum Ausgleich von im Zusammenhang mit dem Kauf zustehenden Forderungen. Auf Verlangen des
Käufers ist der Verkäufer zum Verzicht auf den Eigentumsvorbehalt verpflichtet, wenn der Käufer sämtliche mit
dem Kaufgegenstand im Zusammenhang stehende Forderungen unanfechtbar erfüllt hat und für die übrigen Forderungen aus den
laufenden Geschäftsbeziehungen eine angemessene Sicherung besteht. Während der Dauer des Eigentumsvorbehalts steht das
Recht zum Besitz des Fahrzeugbriefes dem Verkäufer zu. 2. Bei Zahlungsverzug des Käufers kann der Verkäufer vom Kaufvertrag
zurücktreten. Hat der Verkäufer darüber hinaus Anspruch auf Schadensersatz statt der Leistung und nimmt er den Kaufgegenstand
wieder an sich, sind Verkäufer und Käufer sich darüber einig, dass der Verkäufer den gewöhnlichen Verkaufswert des
Kaufgegenstandes im Zeitpunkt der Rücknahme vergütet. Auf Wunsch des Käufers, der nur unverzüglich nach Rücknahme des
Kaufgegenstandes geäußert werden kann, wird nach Wahl des Käufers ein öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger,
z.B. der Deutschen Automobil Treuhand GmbH (DAT), den gewöhnlichen Verkaufswert ermitteln. Der Käufer trägt sämtliche
Kosten der Rücknahme und Verwertung des Kaufgegenstandes. Die Verwertungskosten betragen ohne Nachweis 5 % des
gewöhnlichen Verkaufswertes. Sie sind höher oder niedriger anzusetzen, wenn der Verkäufer höhere oder der Käufer
niedrigere Kosten nachweist.
3. Solange der Eigentumsvorbehalt besteht, darf der Käufer über den Kaufgegenstand weder verfügen noch Dritten vertraglich eine
Nutzung einräumen.
VII. Sachmangel
1. Ansprüche des Käufers wegen Sachmängeln verjähren entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen in zwei Jahren ab
Ablieferung des Kaufgegenstandes. Bei arglistigem Verschweigen von Mängeln oder der Übernahme einer Garantie für die
Beschaffenheit bleiben weitergehende Ansprüche unberührt.
2. Für die Abwicklung einer Mängelbeseitigung gilt folgendes:
a) Ansprüche auf Mängelbeseitigung muß der Käufer beim Verkäufer geltend machen. Durch die Beseitigung eines Mangels durch
eine andere Werkstatt / Person erlischt der Anspruch der Gewährleistungsansprüche. Dies umfasst auch alle Servicearbeiten.
b) Wird der Kaufgegenstand wegen eines Sachmangels betriebsunfähig, hat der Käufer den Verkäufer sofort zu informieren.
c) Ersetzte Teile werden Eigentum des Verkäufers.
d) Für die zur Mängelbeseitigung eingebauten Teile kann der Käufer bis zum Ablauf der Verjährungsfrist des Kaufgegenstandes
Sachmängelansprüche aufgrund des Kaufvertrages geltend machen.
3. Durch Eigentumswechsel am Kaufgegenstand werden erlischen sämtliche Mängelbeseitigungsansprüche.
VIII. Haftung
1. Hat der Verkäufer aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen nach Maßgabe dieser Bedingungen für einen Schaden
aufzukommen, der leicht fahrlässig verursacht wurde, so haftet der Verkäufer beschränkt:
Die Haftung besteht nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten und ist auf den bei Vertragsabschluß vorhersehbaren
typischen Schaden begrenzt. Diese Beschränkung gilt nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. Soweit der Schaden
durch eine vom Käufer für den betreffenden Schadenfall abgeschlossene Versicherung (ausgenommen Summenversicherung)
gedeckt ist, haftet der Verkäufer nur für etwaige damit verbundene Nachteile des Käufers, z.B. höhere Versicherungsprämien oder
Zinsnachteile bis zur Schadenregulierung durch die Versicherung. Das Gleiche gilt für Schäden, die durch einen Mangel des
Kaufgegenstandes verursacht wurden.
2. Unabhängig von einem Verschulden des Verkäufers bleibt eine etwaige Haftung des Verkäufers bei arglistigem Verschweigen des
Mangels, aus der Übernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos und nach dem Produkthaftungsgesetz unberührt.
3. Die Haftung wegen Lieferverzuges ist in Abschnitt IV abschließend geregelt.
4. Ausgeschlossen ist die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Betriegsangehörigen des
Verkäufers für von ihnen durch leichte Fahrlässigkeit verursachte Schäden.
IX. Gerichtsstand
1. Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit Kaufleuten einschließlich Wechselund
Scheckforderungen ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz des Verkäufers.
2. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Käufer keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsabschluss seinen
Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum
Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Im übrigen gilt bei Ansprüchen des Verkäufers gegenüber dem Käufer dessen
Wohnsitz als Gerichtsstand.
Unverbindliche Empfehlung des Zentralverbandes Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe e. V. (ZDK), Bonn, des Verbandes
der Automobilindustrie e. V. (VDA), Frankfurt/Main, und des Verbandes der Importeure von Kraftfahrzeugen e. V. (VDIK),
Frankfurt/Main (Stand: 04/2003))
Hinweis:
Die in dieser Bestellung enthaltenen personenbezogenen Daten des Bestellers werden vom Fahrzeuglieferant, nur zum
Zweck der Vertragsabwicklung, der Kundenbetreuung, -befragung und –information verarbeitet. Eine Weitergabe der Daten
an Dritte über diesen Zweck hinaus erfolgt nicht.